Statuten


1. Name, Sitz und Zweck
1.1. Unter dem Namen Brugger Modelleisenbahn-Club, nachstehend BMC genannt, besteht ein Verein
(gemäss ZGB Art.60ff) mit Sitz in Brugg, gegründet 1978 als Badener Modelleisenbahn-Club.
1.2. Der BMC ist politisch und konfessionell neutral.
1.3. Der BMC ist Mitglied beim Dachverband „Schweizerischer Verband Eisenbahn Amateur“ (SVEA).
1.4. Der BMC bezweckt den Bau, den Betrieb und den Unterhalt einer clubeigenen
Modelleisenbahnanlage im Massstab 1:45 (Spur 0 und 0m).
1.5. Der BMC fördert den Eisenbahnmodellbau, sowie den Kontakt unter den Modelleisenbahn- und
Eisenbahnfreunden.
1.6. Der BMC verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Alle Mitglieder (inkl.
Vorstand) sind ehrenamtlich tätig.

2. Mittel
2.1. Der BMC verfügt, um die Vereinszwecke zu erreichen, über folgende finanzielle Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Zinserträge
- Erträge aus Vorführungen
- Spenden und Zuwendungen aller Art
2.2. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglieder können natürliche Personen ab 18 Jahren und juristische Personen werden, welche die
Vereinszwecke unterstützen.
Beitrittsgesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Sie werden während zwei Monaten
am Anschlagbrett des Clubraumes publiziert. Mitglieder können während dieser Zeit dem Vorstand
Einwände gegen die Aufnahme einreichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3.2.
- Aktivmitglieder haben Stimm- und Wahlrecht und bezahlen den jährlichen Mitgliederbeitrag.
- Passivmitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht und bezahlen den reduzierten jährlichen
Mitgliederbeitrag.
3.3. Die Mitgliedschaft erlischt:
- bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
3.4. Austrittserklärungen müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Präsidenten
schriftlich eingereicht werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
3.5. Bleibt ein Mitglied trotz zweifacher Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es durch den
Vorstand ausgeschlossen werden.
3.6. Mitglieder, deren Verhalten das Ansehen oder die Interessen des BMC schädigen, können durch
einen 2/3 Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

4. Organe des BMC
Die Organe des BMC sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Revisionsstelle
- die Bausitzung

5. Mitgliederversammlung
5.1. Das oberste Organ des BMC ist die Mitgliederversammlung. Es wird zwischen der ordentlichen
Mitgliederversammlung (MV) und der ausserordentlichen Mitgliederversammlung (AMV)
unterschieden.
5.2 Die Mitgliederversammlung (MV) wird jährlich im ersten Quartal durch den Vorstand einberufen. Die
Einladung zur MV erfolgt mindestens 10 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden per E-Mail, bei
fehlender E-Mail-Adresse per Post.
5.3. Traktandierungs-Anträge zuhanden der MV sind bis 30 Tage vor der MV schriftlich oder per E-Mail an
den Vorstand zu richten.
5.4. Es ist möglich, direkt an der MV Anträge zu stellen. Diese werden an der MV behandelt, ein sofortiger
Beschluss ist jedoch nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
5.5. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen
Mitgliederversammlung (AMV) unter Angabe des Zwecks verlangen. Die AMV hat spätestens 30 Tage
nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. Die schriftliche Einladung zur AMV erfolgt mindestens
10 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden.
5.6. Geschäfte der Mitgliederversammlung
- Feststellung der statutengemässen Einladung
- Abnahme der letzten MV-/AMV-Protokolle
- Genehmigung des Jahresberichts
- Entgegennahme des Revisionsberichtes
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Präsidenten und des Kassiers
- Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
- Wahl der zwei Revisoren
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Genehmigung der Jahresbudgets
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
- Änderung der Statuten
- Entscheide über Ausschlüsse von Mitgliedern
- Beschlussfassung über die Auflösung des BMC und die Verwendung des Liquidationserlöses
5.7. Jede ordnungsgemäss einberufene MV ist unabhängig von der Anzahl anwesender Mitglieder
beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen.
Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit fällt dem
Präsidenten der Stichentscheid zu.
5.8. Wahlen und Abstimmungen erfolgen in der Regel offen. Für eine geheime Durchführung ist das
einfache Mehr erforderlich.
5.9. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
5.10. MV und AMV müssen protokolliert werden. Die Protokolle werden innert 30 Tagen per E-Mail, bei
fehlender E-Mail-Adresse per Post allen Mitgliedern zugestellt und im Clublokal angeschlagen. Erfolgt
innerhalb von 30 Tagen ab Versanddatum keine Einsprache, gilt das Protokoll als genehmigt.

6. Vorstand
6.1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den BMC nach aussen.
6.2. Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
6.3. Der Vorstand wird jährlich an der MV gewählt. Neue Vorstandsmitglieder, der Präsident und der
Kassier werden einzeln gewählt. Bestätigungswahlen können gemeinsam erfolgen. Eine Wiederwahl
ist möglich.
6.4. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten und des Kassiers selbst.
6.5. Der Vorstand versammelt sich wie es die Geschäfte erfordern. Jedes Vorstandsmitglied kann unter
Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied eine
mündliche Beratung verlangt, ist eine Beschlussfassung auf dem Zirkularweg auch per E-Mail gültig.
6.6. Die Vorstandsitzungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Clublokal angeschlagen.
6.7. Die Finanzkompetenz des Vorstandes wird jährlich im Rahmen des Budgets festgelegt und muss von
der MV genehmigt werden.
6.8. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
6.9. Der Vorstand ernennt einen Baukoordinator, der die Bausitzungen leitet. Dieser muss nicht dem
Vorstand angehören.
6.10. Der Vorstand erlässt Reglemente für:
- den Betrieb der Werkstatt
- den Betrieb der Clubbeiz
- die Besitzverhältnisse der Clubanlage (Häuser, Brücken etc.)
- die Besitzverhältnisse des Rollmaterials
Der Vorstand kann weitere Reglemente erlassen.

7. Revisionsstelle
7.1. Die Rechnungsrevisoren werden jährlich durch die Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl
ist möglich.
7.2. Die Rechnungsrevisoren kontrollieren jährlich die Buchführung und die Jahresrechnung. Sie verfassen
einen Revisionsbericht zuhanden des Vorstandes und stellen den entsprechenden Antrag zuhanden
der MV.

8. Bausitzung
8.1. Die Bausitzungen werden nach Bedarf festgelegt und im Clublokal angeschlagen.
Die Bausitzungen werden durch den Baukoordinator geleitet.
8.2 An den Bausitzungen können alle interessierten Aktivmitglieder teilnehmen.
8.3. An einer Bausitzung werden
- die laufenden Bautätigkeiten besprochen
- die verschiedenen Bauvorhaben koordiniert
- neue Bauvorhaben geplant
- die entsprechenden Beschlüsse gefasst
8.4. Die Beschlüsse der Bausitzungen werden protokolliert. Die Protokolle werden im Clublokal
angeschlagen.
8.5. Die Finanzkompetenz der Bausitzung wird jährlich im Rahmen des Budgets festgelegt.

9. Haftung
Für die Schulden des BMC haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung oder
eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

10. Auflösung des Vereins
10.1. Die Auflösung des BMC kann durch die ordentliche oder ausserordentliche Mitgliederversammlung
beschlossen werden. Der Beschluss erfolgt durch eine 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der
anwesenden Mitglieder.
10.2. Bei Auflösung des BMC fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation, welche den
gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die MV/AMV, welche den BMC auflöst, beschliesst
abschliessend, wem das Vereinsvermögen zufällt. Die Verteilung unter die Mitglieder ist
ausgeschlossen.

11. Datenschutz
Der BMC erhebt von den Mitgliedern ausschliesslich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des
Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der
Daten. Die Mitgliederdaten, namentlich Name, Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse,
werden sämtlichen Mitgliedern bekannt gegeben. Eine aktualisierte Mitgliederliste wird einmal
Jährlich den Mitgliedern zugestellt. Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im
Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsbearbeitung und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist
oder behördlich angeordnet wird. Alle Daten werden auf dem Server von „ClubDesk“ gespeichert.
Der BMC unterhält eine Website bei „ClubDesk“. Die diesbezüglichen Angaben zum Datenschutz sind
auf der Website www.bmc-brugg.ch aufgeführt.

12. Inkrafttreten
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 23.2.2024 in
Kraft und ersetzen die Statuten vom 28.2.2020.


Brugg, 23.2.2024

Mitgliedschaft

Wir freuen uns über neue Mitglieder.

Der BMC hat Aktiv- und Passivmitglieder. Der jährliche Mitgliederbeitrag der Aktivmitglieder (mit Stimmrecht) beträgt derzeit Fr. 50.-, jener der Passivmitglieder (ohne Stimmrecht) Fr. 30.-.

Alle Mitglieder haben ausserdem die Möglichkeit, die Zeitschrift "Eisenbahn-Amateur" zum Preis von Fr. 97.- (statt Fr. 126.-) pro Jahr zu abonnieren.

Sie können ein Formular für den Beitrittsantrag bei welcome@bmc-brugg.ch bestellen.